Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
Soweit externe Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag der Leistungsschmiede verarbeiten, ist vor dem produktiven Einsatz zu prüfen, ob ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist und abgeschlossen wurde.
Typische Bereiche
- Website-Hosting und Serverbetrieb
- E-Mail-Hosting und Kommunikation
- Termin- oder Praxisverwaltung
- Cloud-Speicher und Backups
- Formular- oder CRM-Dienste
- Analyse- und Marketingdienste, sofern zukünftig eingesetzt
Besondere Kategorie: Gesundheitsdaten
Dienstleister, die Zugriff auf Rezeptdaten, Diagnosen oder sonstige Gesundheitsdaten erhalten, müssen besonders sorgfältig ausgewählt und technisch abgesichert werden. Zugriffe, Rollen, Verschlüsselung, Löschkonzepte und gegebenenfalls Drittlandtransfers sind gesondert zu prüfen.
Eingesetzte Dienstleister dieser Website
- Netlify, Inc. (San Francisco, USA) – Hosting und Auslieferung der Website. Auftragsverarbeitung auf Grundlage der Netlify-Datenschutzvereinbarung; Drittlandtransfer über EU-US Data Privacy Framework bzw. Standardvertragsklauseln.
- Web3Forms (Web3Creative, Kerala, Indien; Server: Amazon Web Services, USA) – Formulardienst für den Termin-Assistenten: nimmt Terminanfragen entgegen und leitet sie per E-Mail an das Praxispostfach weiter. Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO auf Grundlage der Data Processing Agreement von Web3Forms (inkl. Standardvertragsklauseln). Da über den Assistenten auch Angaben zu Behandlung und Verordnung übermittelt werden, ist die Vereinbarung vor dem Livegang abzuschließen und zu dokumentieren.
- E-Mail-Hosting des Praxispostfachs (Empfang der Terminanfragen und ggf. nachgereichter Rezeptfotos).
Diese Seite ist eine organisatorische Übersicht und ersetzt nicht die tatsächlich abzuschließenden AV-Verträge mit eingesetzten Dienstleistern.